Krankenkassen
Bis heute
beteiligen sich die Krankenkassen sehr unterschiedlich an den Kosten
der Kinesiologie-Sitzungen. Einzelne Krankenkassen anerkennen die
Mitglieder des Berufsverbandes für Kinesiologie KineSuisse.
Die meisten Krankenkassen sind dem Erfahrungs-Medizinischen Register
EMR angeschlossen oder der ASCA, Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung
der Alternativ- und Komplementärmedizin.
Ich bin Mitglied des Berufsverbandes KineSuisse und für die
Methode Kinesiologie beim EMR und der ASCA anerkannt.
Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehle ich allen KlientInnen
im Voraus mit ihrer Krankenkasse Rücksprache zu nehmen.
EMR
und ASCA orientierte Kassen:
Die untenstehenden
Links öffnen die Webseiten des EMR und der ASCA, auf der Sie
entnehmen können, ob sich Ihre Kasse nach deren Therapeutenliste
richtet.
www.emr.ch
/ www.emindex.ch
- Therapeuten- und Methodenverzeichnis
www.asca.ch
- Therapeuten- und Methodenverzeichnis
Berufsverband orientierte Kassen:
2009:
EGK- Gesundheitskasse
Kostenbeitrag: 70 Franken pro Sitzung, 12 Sitzungen im Jahr
Visana
Die Versicherten müssen die Zusatzversicherung für „Komplementär“ I, II oder III abgeschlossen haben
Komplementär I:
Die Leistungen werden nur auf ärztliche Verordnung erbracht;
90% max. Fr. 1000 im Jahr
Komplementär II:
Die Leistungen werden auch ohne ärztliche Verordnung erbracht;
90% max. Fr. 4000 im Jahr
Komplementär III:
Die Leistungen werden auch ohne ärztliche Verordnung erbracht;
90% max. Fr. 10'000 im Jahr
Assura
Die
Versicherten müssen für die Rückerstattung Ihrer
Behandlungskosten über die Zusatzversicherung Nature verfügen.
Nach Abzug der Jahresfranchise von Fr. 200, übernimmt die Assura
max. Fr. 110 pro Sitzung. Ohne vorherige Anfrage werden jährlich
höchstens 12 Sitzungen rückerstattet.
INTRAS
Im
Rahmen der Zusatzversicherungen UNO, DUE und Sanfit, beteiligt sich
INTRAS an den Kosten. (Limitierter bzw. nicht limitierter Beitrag,
je nach Versicherungsart)
SUPRA
Die Supra beteiligt sich im Rahmen der Zusatzversicherungen
Natura, Natura R3 und Holista SR 5-6-7 an den Behandlungskosten.
Je nach Versicherungsart mit unterschiedlichen Beträgen.
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